123. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin
29. April - 02. Mai 2017, Mannheim
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Digitale Patientenakten und Datenschutz im Alltag

Kliniken und Arztpraxen speichern medizinische Informationen zunehmend digital, um Befunde, Therapien und Medikationspläne zentral und schnell zugänglich zu machen. Bei rund 70 Millionen gesetzlich Versicherten werden sensible Daten wie Diagnosen, Laborwerte und Arztbriefe meist für mehrere Jahre in elektronischen Patientenakten abgelegt. Zugriffsrechte sind oft auf behandelnde Ärzte und autorisiertes Personal beschränkt, doch technische oder organisatorische Lücken können dazu führen, dass Unbefugte Einblick erhalten. Während digitale Akten die Versorgung beschleunigen und Doppeluntersuchungen vermeiden helfen, bleibt das Risiko von Datenmissbrauch oder Hackerangriffen bestehen.

Welche Daten werden gespeichert und wer sieht sie

Digitale Patientenakten enthalten Diagnosen, Laborbefunde, Medikationspläne und Behandlungsverläufe. Zugriffsrechte erhalten ausschließlich medizinisches Personal und autorisierte Praxen oder Kliniken. Ohne explizite Freigabe bleibt der Zugang für andere gesperrt.

Arzthelferinnen sehen meist nur organisatorische Angaben, während Ärztinnen und Ärzte vollständigen Zugriff auf medizinische Daten haben. Notfalldaten sind für Rettungskräfte abrufbar, wenn Lebensgefahr besteht. Für jede Zugriffsanfrage protokolliert das System den Nutzer und Zeitpunkt.

Fehlerhafte Zugriffsvergaben führen zu Datenschutzverstößen und Vertrauensverlust bei Patienten. Technische Sperren und mehrstufige Zugriffscodes sollen unbefugte Einsicht verhindern. Regelmäßige Überprüfungen der Protokolle decken Missbrauch schnell auf.

Wie sicher sind digitale Patientenakten wirklich

Wie sicher sind digitale Patientenakten wirklich

Verschlüsselung und Zugriffskontrollen bestimmen, wie gut digitale Patientenakten vor fremdem Zugriff geschützt sind. Trotzdem zeigen gezielte Angriffe auf medizinische Einrichtungen, dass technische Hürden allein keinen vollständigen Schutz bieten. Unachtsamkeit im Klinikalltag oder fehlerhafte Software können trotz moderner Systeme zu Datenlecks führen.

Technische Schutzmechanismen im Einsatz

Cloudbasierte Patientenakten nutzen deutlich stärkere Sicherheitsmechanismen als klassische Papierarchive. Systemausfälle oder menschliche Fehler können trotzdem Risiken schaffen, etwa durch unzureichend geschützte Zugangsdaten.

Die meisten Anbieter setzen auf Verschlüsselungsverfahren, bei denen Daten sowohl beim Speichern als auch beim Übertragen geschützt sind. Häufig werden Verfahren mit 256 Bit als Mindeststandard eingesetzt. Durch diese Methode ist es für unbefugte Personen praktisch unmöglich, sensible Informationen auszulesen, solange der Schlüssel geheim bleibt.

Zugangsbeschränkungen erfolgen oft durch eine Kombination aus Passwort und zusätzlicher Bestätigung über ein mobiles Gerät. Wird die zweite Stufe nicht aktiviert, kommt es in der Praxis zu den meisten erfolgreichen Angriffen. Besonders bei mobilen Endgeräten besteht ein erhöhtes Risiko, wenn sie unbeaufsichtigt bleiben oder gestohlen werden.

Zwei voneinander unabhängige Schutzmaßnahmen gelten als Untergrenze für den sicheren Betrieb digitaler Akten. Ein regelmäßiger Wechsel der Zugangscodes erschwert es Angreifern zusätzlich, Zugriff zu erlangen.

Risiken durch menschliche Fehler

Zugriffsrechte in digitalen Patientenakten hängen oft von den Entscheidungen einzelner Angestellter ab. Fehler entstehen nicht nur durch Unachtsamkeit, sondern auch durch Stress im Klinikalltag. Besonders heikel wird es, wenn sensible Informationen versehentlich an unberechtigte Personen gelangen:

  • Falsche Zuordnung von Berechtigungen – Zugriff durch nicht behandelndes Personal
  • Auswahl des falschen Empfängers – Weiterleitung vertraulicher Daten an die falsche Praxis
  • Verwendung einfacher Passwörter – unbefugte Einsicht durch erratbare Zugangsdaten
  • Unklare Abmeldeverfahren – Sitzungsübernahmen durch Dritte nach Schichtwechsel
  • Weitergabe von Zugangsdaten an Vertretungen – keine Kontrolle über die Datennutzung

Aufzeichnungen im Protokollsystem lassen sich nicht immer lückenlos nachvollziehen. Die Entziehung von Zugriffsrechten nach Personalwechsel erfolgt oft zeitverzögert, was zusätzliche Risiken schafft.

Technik und Organisation müssen zusammenwirken, damit Gesundheitsdaten geschützt bleiben. Fehler bei der Umsetzung führen oft schneller zu Datenverlust als jede externe Bedrohung.

Welche Rechte habe ich als Patient

Welche Rechte habe ich als Patient

Beim Zugriff auf die digitale Patientenakte entscheidet der Patient selbst, wer wann auf welche Daten zugreifen darf. Verschiedene Einstellungen ermöglichen eine gezielte Freigabe, etwa nur für bestimmte Ärzte oder für einen festgelegten Zeitraum. Bei Unklarheiten entstehen schnell Konflikte zwischen Datenschutz und medizinischer Versorgung.

Zugriff auf eigene Daten erhalten

Krankenhäuser und Arztpraxen bieten zunehmend Portale an, über die Patienten digital auf ihre Gesundheitsdaten zugreifen können. Wer keinen Internetzugang hat, erhält häufig Ausdrucke oder digitale Kopien per USB-Stick, allerdings kann es hier zu Wartezeiten kommen.

Einige Einrichtungen verlangen einen schriftlichen Antrag oder das persönliche Erscheinen, bevor Dokumente herausgegeben werden, um Identitätsdiebstahl zu verhindern.

Während manche Anbieter den Zugriff auf Befunde und Arztbriefe innerhalb weniger Minuten ermöglichen, dauert es bei anderen mehrere Wochen bis zur Aushändigung. In einzelnen Fällen werden Kopien nur in Papierform oder gegen eine Gebühr bereitgestellt.

Daten berichtigen oder löschen lassen

Falsche Einträge in einer digitalen Patientenakte führen häufig zu falschen Diagnosen oder fehlerhafter Medikation. Gesetzliche Vorgaben verpflichten medizinische Einrichtungen, Korrekturanträge zeitnah zu prüfen und umzusetzen.

Frist für BerichtigungNachweis erforderlichLöschung technischer ArtMögliche Ablehnung
Eingehende Anfrage innerhalb von 1 Monat bearbeitetJa, z.B. Laborbefund oder ärztliches AttestDatenbank aktualisiert, alte Version bleibt archiviertBei rechtlicher Pflicht zur Aufbewahrung
Sofortige Korrektur bei offensichtlichem TippfehlerNein, Plausibilitätsprüfung genügtFalschinformation überschriebenWenn Daten für Forschungszwecke benötigt werden
Verzögerung bis zu 3 Monaten bei komplexen FällenJa, ausführliche Dokumentation nötigTeilweise Anonymisierung statt vollständiger LöschungWenn Dritte betroffen wären
Unverzügliche Löschung bei EinwilligungswiderrufNein, Widerruf selbst genügtKompletter Datenentzug im SystemBei Verdacht auf Versicherungsbetrug

Eine Ablehnung des Antrags muss immer schriftlich begründet werden. Für besonders sensible Daten wie psychologische Gutachten gelten oft strengere Anforderungen an die Dokumentation der Korrektur.

Unklare Berechtigungen führen im Ernstfall zu Verzögerungen bei der Behandlung oder zu unerwünschter Datenweitergabe. Klare Kontrolle über die eigenen Gesundheitsdaten stärkt das Vertrauen in digitale Lösungen.

Was passiert bei einem Datenleck

Ein Datenleck bei digitalen Patientenakten kann dazu führen, dass sensible Gesundheitsdaten Unbefugten zugänglich werden. Identitätsdiebstahl oder gezielte Betrugsversuche sind mögliche Folgen solcher Vorfälle.

Wird ein solcher Vorfall entdeckt, müssen die Verantwortlichen dies der zuständigen Datenschutzbehörde melden. Bei hohem Risiko für die Betroffenen ist eine direkte Information an die Patienten vorgeschrieben.

In der Praxis bedeutet das, dass Patienten oft erst nach Bekanntwerden des Lecks erfahren, dass ihre Daten betroffen sind. Die Kommunikation erfolgt meist per Brief oder E-Mail, manchmal auch telefonisch.

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